„Umgang der Erzdiözese Köln mit kritischen Positionen der KHG Köln“

Informationen zur Kontroverse um das Positionspapier der KHG Köln

Hintergründe

Manche von euch haben es sicherlich mitbekommen: „In den letzten Tagen haben verschiedene überregionale Medien darüber berichtetet, dass das Erzbistum Köln kritische Äußerungen von Mitarbeiter*innen der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) Köln von deren Website habe entfernen lassen. Im Zuge dieses Vorganges ist es vorübergehend zur Schließung der gesamten Website gekommen. Sie ist jetzt wieder zugänglich.“ (Zitat aus der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz für Katholische Hochschulpastoral (KHP), der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Hochschulgemeinden (AKH) und dem Forum Hochschule und Kirche e.V. (FHoK)).

http://www.fhok.de/2020/11/unverstaendnis-und-empoerung-ueber-die-vorgaenge-um-die-khg-koeln/

In diesem Beitrag wollen wir euch einige Hintergrundinformationen geben, damit ihr euch ein eigenes Bild über die Vorgänge machen könnt. Zunächst findet ihr hier das Positionspapier, um das es geht und welches zwischenzeitlich nicht mehr auf der Webseite der KHG Köln verfügbar ist:

Positionspapier als PDF zum Download

In einem Artikel von katholisch.de vom 19.11.2020 wird auf die Hintergründe weiter eingegangen: „Der Grund für den Konflikt ist alt: Schon im Mai 2019 hatte das Hauptamtlichenteam der KHG ein Positionspapier veröffentlicht, in dem der Hochschulpfarrer und die Referenten Kritik an der Kirche geäußert hatten. ‚Wir wollen glaubwürdig bleiben‘, war das Papier überschrieben“. Ebenfalls führt ein Beitrag der Welt am Sonntag vom 30.11.2020 weiter aus: „Vorausgegangen war die Aufforderung an die KHG, nicht erneut ein Positionspapier von 2019 im Internet zu veröffentlichen. Dem widersetzte sich die KHG. Das Papier widersprach Woelki in nahezu allen innerkirchlich umstrittenen Fragen. Es forderte das Priesteramt für Frauen, die Aufgabe des Zwangszölibats und eine neue Sexualmoral. Als die Internetseite wieder online ging, war das Papier entfernt“. Weitere Informationen hier:

https://www.katholisch.de/artikel/27654-konflikt-um-positionspapier-erzbistum-koeln-schaltet-khg-webseite-ab

https://www.welt.de/regionales/nrw/article221421654/Koelner-Erzbischof-Rainer-Maria-Woelki-wird-Vertuschung-und-Zensur-vorgeworfen.html

Auf der Webseite der KHG Köln wurde im Rahmen der „Überarbeitung“, so Medienberichte, dieses Positionspapier mittlerweile durch das Generalvikariat entfernt. Auch das Programmheft der KHG Köln wurde im Zuge dessen entfernt, laut Aussage auf der Homepage des Erzbistum Kölns aufgrund der Aussagen auf Seite 6 und 7 des Programmheftes (sowie der „aus Protest“ ausfallenden Veranstaltungen). Hier sind das KHG Programm des aktuellen Wintersemesters sowie die Stellungnahme des Bistums einsehbar:

KHG Köln Programm des Wintersemester 2020/2021 als PDF zum Download

https://www.erzbistum-koeln.de/news/Informationen-zur-aktuellen-Situation-der-KHG-Koeln/

Das Erzbistum schreibt zu dem Vorgehen auf ihrer Webseite unter anderem: „Der derzeitige Konflikt in der KHG Köln hat mehrere Dimensionen. Hinsichtlich der inhaltlichen Dimension halten wir fest, dass dem Erzbistum Köln grundsätzlich die intensive und auch kritische Auseinandersetzung mit kirchlichen Positionen ein wichtiges Anliegen ist. Dabei gilt für alle Beteiligten des Diskurses, dass er in einer sachlichen und angemessenen Weise geführt wird. Dies ist aus Sicht des Erzbistums bei dem betreffenden Positionspapier jedoch nicht der Fall“. Weiterhin wird zur Nichtverfügbarkeit der Webseite der KHG Köln ausgeführt, dass die Webseite inzwischen wieder online sei. Diese „war bedauerlicherweise kurzfristig offline, weil eine erstmals am 03.11. beauftragte Veränderung auf der Homepage nicht vorgenommen werden konnte“. Bei dieser Änderung handelt es sich wahrscheinlich um die Entfernung des Positionspapieres sowie des aktuellen Semesterprogramms.

https://www.erzbistum-koeln.de/news/Informationen-zur-aktuellen-Situation-der-KHG-Koeln/

Am 30.11.2020 setzte sich auch die Welt am Sonntag mit den Vorgängen in dem Artikel „Der Basta-Bischof“ auseinander, wo ebenfalls auf die Vorgänge rund um die KHG Köln Bezug genommen und unter anderem der Vorsitzende des Kölner Katholiken-Ausschusses zu Wort kommen. Es wird in dem Artikel auch darauf hingewiesen, dass unabhängig von den individuellen Empfindungen für das Vorgehen des Erzbistums ein Erzbischof grundsätzlich „laut Kirchenrecht so vorgehen [dürfe], wie er das tut“.

https://www.welt.de/regionales/nrw/article221421654/Koelner-Erzbischof-Rainer-Maria-Woelki-wird-Vertuschung-und-Zensur-vorgeworfen.html


Positionierung der khg Göttingen

Das Team und der Gemeinderat der khg Göttingen haben die aktuelle Kontroverse am 26.10.2020 im Rahmen eines virtuellen Gemeindeabends aufgegriffen. Wir verstehen uns als Ort der Gemeinschaft, an dem jede*r willkommen ist und alle sich mit ihren Ideen und Talenten einbringen können. Hierzu zählen wir auch, dass konstruktiv mit Kritik umgegangen wird und Diskurse gefördert werden, solange diese auf christlichen und demokratischen Werten fußen. Wir wollen uns andere Meinungen anhören und darüber (gerne auch kritisch) in einen Austausch kommen.

Entsprechend teilen wir als Team und Gemeinderat das Unverständnis und die Empörung über den Prozess, wie mit dem Positionspapier der KHG Köln umgegangen wird. Wir schließen uns der Stellungnahme der Konferenz für Katholische Hochschulpastoral (KHP), der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Hochschulgemeinden (AKH) sowie der gemeinsamen Dachorganisation, dem Forum Hochschule und Kirche e.V. (FHoK), hiermit ausdrücklich an und solidarisieren uns diesbezüglich mit der KHG sowie der ESG Köln. Die ESG Köln hat aus unserer Sicht mutig gehandelt, indem sie die Informationen zugänglich gemacht hat, die von der KHG Webseite entfernt wurden.

http://www.fhok.de/2020/11/unverstaendnis-und-empoerung-ueber-die-vorgaenge-um-die-khg-koeln/

https://www.esgkoeln.de/esg-koln/solidarititat-mit-der-khg/

Obgleich manche Punkte aus dem Positionspapier oder auch aus der Erwähnung im Programmheft der KHG Köln strittig sind, so sehen wir als khg Göttingen hierin keinen hinreichenden Grund für das Vorgehen des Erzbistums und Generalvikariats in Köln, diese Informationen zu entfernen. Aus unserer Sicht finden sich viele der angesprochenen Themen auch im Synodalen Weg wieder. Sie sind mitunter kontrovers, aber aus unserer Sicht ist das per se noch kein Grund dafür, hierüber in keinen sachlichen und kritischen Austausch zu treten. Wir wünschen uns, dass künftig statt solcher Vorgehensweisen ein offener Austausch etabliert wird. Daher versuchen wir, auf dieser Seite verschiedene Blickwinkel darzustellen und zu verlinken, sodass ihr euch ein eigenes Bild machen könnt.

Informationen zum synodalen Weg: https://www.synodalerweg.de/was-ist-der-synodale-weg/

 

Als Ort der Gemeinschaft wollen wir als khg Göttingen soziales und gesellschaftliches Engagement fördern und sehen es hierfür auch als wichtigen Bestandteil an, einen kritischen Austausch und Diskurs rund um Glaubensthemen und die Zukunft unserer Kirche zu fördern und zuzulassen. Wir freuen uns auf eure Meinungen und laden euch ein, auch weiterhin in einen konstruktiven und gemeinsamen Austausch zu kommen.

Inzwischen wurde auch eine Petition verfasst:
https://www.change.org/

 

Update vom 05. Januar 2021:

Ich hatte im Vorfeld des Gemeindeabends, den wir am 26.11.2020 zu diesem Thema veranstaltet haben, bei dem Bistum Köln nachgefragt, wo ich eine Darlegung der Position des Bistums zu den Themen finden könnten, die das Positionspapier aus der KHG Köln anspricht. (namentlich „Unantastbarkeit amtskirchlicher Deutungshoheit, Sexualmoral, Umgang mit Fälle sexuellen Missbrauchs und der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung“). Diese Anfrage war aber offenbar zwei Tage vor dem Gemeindeabend zu kurzfristig. Nun habe ich aber im Nachgang noch eine längere inhaltliche Antwort von Herrn Dr. habil. Raimund Lülsdorff in seiner Funktion als Referent des Erzbistums Köln bekommen.

Ich darf diese jedoch nicht als „offizielle Stellungnahme des Erzbistums Köln“ veröffentlichen, da diese Ausführungen zuvor nicht mit der Bistumsleitung abgestimmt werden konnten. Kein Problem stellt es jedoch dar, sie als „theologisch kommentierte Zusammenstellung kirchenamtlicher Texte zu [unseren] Fragen wie des Katechismus der Katholischen Kirche oder des Apostolischen Schreibens Ordinatio sacerdotalis von 1994 (über die Frauenordination)“ zu veröffentlichen.

Als solche möchte ich nun gerne Herrn Dr. Lülsdorff Mail (deren Anhand findet ihr links unter dem Bild) an euch weitergeben, auch wenn mich diese Einschränkung etwas verwirrt zurücklässt.

Ich hoffe, dass diese für euch auch mit dem längeren zeitlichen Abstand von Interesse ist und hilft verschiedene Positionen zu diesen Themen besser nachzuvollziehen. Lasst uns im Gespräch darüber bleiben. Gerne beim Gemeindeabend am 21.01.21 zum Synodalen Weg oder zwischendurch per Mail.

Viele Grüße

Leon Schmidt

 

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Ihre Mail vom 7. Dezember 2020 an Frau Pieper-Rademacher

Datum:

Wed, 9 Dec 2020 12:46:47 +0000

Von:

Raimund.Luelsdorff@Erzbistum-Koeln.de

An:

XXXXXXXXXXXXX

Kopie (CC):

Peter.Scharr@Erzbistum-Koeln.de, Bernadette.Pieper-Rademacher@Erzbistum-Koeln.de

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Ihre Mail vom 7. Dezember 2020 habe ich mit der Bitte um Beantwortung erhalten. Mir ist es wichtig, vorab zu sagen, wie sehr ich mich darüber freue, dass Sie Ihren Austausch als gelungen betrachten. Bedrückt und besorgt beobachte ich gegenwärtig, wie sehr die aktuelle, im Synodalen Weg gebündelte innerkirchliche Diskussion in Deutschland zu Polarisierungen und Spannungen führt. Es ist gut, offen und ehrlich über den weiteren Weg zu diskutieren oder gar darum zu ringen. Wenn wir dies aber nicht als Schwestern und Brüder tun, sondern ausschließlich als Gegner oder gar Feinde, können wir eigentlich jetzt schon damit aufhören.

Ein Verweis auf den „deutschen“ Katholischen Erwachsenenkatechismus ist immer sinnvoll, aber ich hätte Ihnen eher den Katechismus der Katholischen Kirche (landläufig „Weltkatechismus“, zitiert als „KKK“) empfohlen. Das hat zwei Gründe:

• Zum einen ist dieser aktueller: Während Band 1 des Erwachsenenkatechismus, der hier zum Tragen kommt, von 1985 datiert, ist die aktuelle Version des Weltkatechismus 1997 (auf Deutsch 2003) erschienen.

• Zum anderen ist die Verbindlichkeit des deutschen Katechismus begrenzt, während Papst Johannes Paul II. den „Weltkatechismus“ ausdrücklich „als gültiges und legitimes Werkzeug im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft …, ferner als sichere Norm für die Lehre des Glaubens“ sowie „als sicherer und authentischer Bezugstext für die Darlegung der katholischen Lehre“ anerkannt hat (Apostolische Konstitution Fidei depositum zur Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche, 1992, IV. Geltung des Textes).

Ihnen geht es um die kirchliche „Positionierung zu den Fragen der Unantastbarkeit amtskirchlicher Deutungshoheit, der Sexualmoral, dem Umgang mit Fälle[n] sexuellen Missbrauchs und der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung“. Das ist ein ungeheuer weitgefächertes Spektrum an Themen und Problemen, die jeweils umfassende Vorbereitung erfordern. Wenn Sie nicht gerade Spezialisten zu diesen Fragen in Ihrer Pfarre beziehungsweise Ihrem Seelsorgebereich haben, empfehle ich noch vor jedem geschriebenen Text die Kontaktaufnahme mit Ihrem lokalen Katholischen Bildungswerk, das Ihnen sicherlich kompetente Referenten vermitteln kann. Damit will ich mich allerdings nicht begnügen, sondern den einen oder anderen Hinweis zu Ihren Themen geben:

Unantastbarkeit amtskirchlicher Deutungshoheit“ klingt ein wenig nach Diktatur. Entsprechend vorsichtig muss man damit umgehen: Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Gläubigen ausdrücklich vor der irrigen Meinung gewarnt, „ihre Seelsorger seien immer in dem Grade kompetent, dass sie in jeder, zuweilen auch schweren Frage, die gerade auftaucht, eine konkrete Lösung schon fertig haben könnten oder die Sendung dazu hätten. Die Laien selbst sollen vielmehr im Licht christlicher Weisheit und unter Berücksichtigung der Lehre des kirchlichen Lehramtes darin ihre eigene Aufgabe wahrnehmen“ (Pastoralkonstitution 43).

Anders sieht es bei (lehramtlich bereits geklärten) Fragen des Glaubens und der Ethik aus: „deteil nachrichtendeteil nachrichtenDas Lehramt muss das Volk vor Verirrungen und Glaubensschwäche schützen und ihm die objektive Möglichkeit gewährleisten, den ursprünglichen Glauben irrtumsfrei zu bekennen. Der pastorale Auftrag des Lehramtes ist es, zu wachen, dass das Gottesvolk in der befreienden Wahrheit bleibt“ (KKK 890). Insofern steht die verbindliche Glaubenslehre nicht zur Disposition.

Die katholische Sexualmoral ist ein vielfältiges Themenfeld, das sich viel zu weit erstreckt, als dass man es in einer Mail mit einigen Zeilen umreißen könnte. KKK befasst sich damit bei der Behandlung des 6. Gebots (nn. 2331 – 2400), mit anderem Blickwinkel auch bei der des 9. Gebots (nn. 2514 – 2533). Zur Sexualethik würde ich zusätzlich Band 2 des Katholischen Erwachsenen-Katechismus empfehlen, der erheblich aktueller ist als Band 1 (1995) und die Thematik relativ ausführlich behandelt; den Link haben Sie ja bereits erhalten.

Der Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs ist weniger eine Frage des Glaubens als eine Ableitung daraus. Verantwortungsträger der Kirche – Kleriker und Laien – haben sich an ihren Schutzbefohlenen vergangen. Das ruft mir den Zorn Gottes über die schlechten und bösen Hirten in Erinnerung, die ihre Herde nur ausnutzen, statt sie zu hegen und zu pflegen; das alttestamentliche Prophetenbuch Ezechiel klagt diese in seinem 34. Kapitel an. Auch wenn der ursprüngliche Kontext nicht der moderne, kirchliche ist, sagen diese Verse alles darüber, wie Gott über solche „Hirten“ denkt.

Sachinformationen zu diesem Thema erhalten Sie über unsere Website und gegebenenfalls von den dort genannten Ansprechpartnern (https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/). Von Interesse für Sie (und für den Synodalen Weg!) ist sicherlich auch die im Auftrag der Bischofskonferenz erstellte MHG-Studie: https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2018/MHG-Studie-gesamt.pdf

Das sehr allgemein formulierte Thema „Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung“ sprengt erst recht alle Möglichkeiten einer Mail. Ich verweise Sie dazu auf die folgenden Informationen der Deutschen Bischofskonferenz: https://www.dbk.de/katholische-kirche/aufgaben/soziale-verantwortung.

Der Ihnen vielleicht wichtigste Punkt scheint mir die Frage nach der Frauenordination zu sein. Dazu mache ich im Folgenden einige eigene Anmerkungen und liste in der angefügten Word-Datei einschlägige kirchliche Dokumente auf.

Im Blick auf die Dienste in der Kirche wird oft vergessen (oder nach meinem Eindruck manchmal auch bewusst ignoriert), dass es davon zwei Arten gibt. Das eine sind die Weiheämter, die auf die Berufung der Zwölf in das apostolische Amt zurückgehen. Daneben existiert eine Vielzahl von Aufgaben und Berufen von der Pfarrsekretärin bis hinaus zur einflussreichen Äbtissin, die weitgehend frei vergeben werden – selbstverständlich auch an Frauen. In der Frage des Weiheamtes dagegen ist nach Überzeugung der Kirche der „Stifterwillen“ Jesu unbedingt zu beachten.

Bei der Berufung seiner Apostel hat Jesus in eklatanter Weise Souveränität demonstriert. Das einzige erkennbare Kriterium war sein eigener Wille, während sich zu seiner Zeit ansonsten normalerweise potentielle Schüler beim Meister (Rabbi) „bewarben“. Jesus dagegen kann den Aposteln sachlich richtig sagen: „Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt und dazu bestimmt, dass ihr euch aufmacht und Frucht bringt und dass eure Frucht bleibt“ (Joh 15,16).

Das Amt des Apostels hat Christus nicht denjenigen übertragen, die dies ihrerseits wollten. Stattdessen rief er „die zu sich, die er erwählt hatte, und sie kamen zu ihm. Und er setzte zwölf ein, die er bei sich haben und die er dann aussenden wollte ...“ (Mk 3,13-14; Hervorhebungen durch mich). Gerade weil durchaus ja auch Jüngerinnen Jesus nachfolgten, fällt auf, dass sich unter den Zwölfen keine einzige Frau befand. Nicht einmal seine Mutter Maria oder Maria Magdalena hat er ins Apostelamt berufen, obwohl er sich gerade im Umgang mit Frauen nicht an die Tabus seiner Zeit hielt. Ebenso wenig berief die Kirche systematisch Frauen in ihr Weiheamt, obwohl schon zu ihren Frühzeiten Priesterinnen (z.B. die Vestalinnen), Prophetinnen und Philosophinnen nicht ungewöhnlich waren. Weder für Frauen noch für Männer gibt es ein Recht auf die Übernahme des kirchlichen Weiheamtes; daher kann es dabei auch keine Gleichberechtigung geben.

Die Kirche hat - um es mit dem verbindlichen Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis von 1994 zu formulieren – schlichtweg „keinerlei Vollmacht …, Frauen die Priesterweihe zu spenden“ (n. 4). Das hat nichts mit irgendeinem Mangel der Frauen an Wert oder Würde, Kompetenz oder Geltung zu tun. Zugespitzt, aber durchaus zutreffend könnte man sagen, dass wir zwar wissen, dass Jesus keine Frauen in den Kreis der Apostel berufen hat, nicht aber, warum er so entschied. Texte wie die Erklärung der Glaubenskongregation Inter insigniores zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt (1976) bieten theologisch und geistlich fundierte Deutungsversuche an, vermögen aber nicht auf eine offenbarte Argumentation Christi zurückzugreifen. Wir können nur in Gehorsam dem Willen Christi folgen, der sich in seinem Handeln und in dem seines Leibes, der Kirche, über die Jahrhunderte hinweg zum Ausdruck bringt. Das ist schwer genug in der Welt von heute, die Erklärungen wünscht, ja fordert.

Wenn wir diesen Gehorsam üben wollen, dann bleibt uns nur, die „freien“, von der Kirche eingerichteten Dienste und Berufe weit für Frauen zu öffnen – was freilich normalerweise ohnehin der Fall ist. Im Generalvikariat wurden mittlerweile einige wichtige Führungspositionen weiblich besetzt, wie man auch im Erzbischöflichen Haus hauptsächlich auf Frauen trifft. Mindestens ebenso wichtig ist es, die Würde der Frauen in der Kirche zu bedenken und zu betonen. Ich kann nicht ausschließen, dass der eine oder andere Mann in der Kirche sich noch den Frauen überlegen dünkt – was natürlich blühender Unsinn ist.

Ihnen, Ihren Lieben und allen Mitstreitern in Ihrem Seelsorgebereich wünsche ich Gottes Segen und die adventliche und weihnachtliche Nähe des Herrn.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. habil. Raimund Lülsdorff, Diakon
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Referent | Dozent für Dogmatik am Erzbischöflichen Diakoneninstitut
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